SCHULORDNUNG
Bildung und Erziehung als Auftrag der Schule
Das sagt das Gesetz:
„Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österr. Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen hat der Lehrer in eigenständiger und verantwortungsvoller Erziehungsarbeit die im § 2 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes grundgelegte Aufgabe zu erfüllen.“
- Ab 7:00 werden Kinder der VS in das Schulhaus eingelassen, dort gehen diese eigenverantwortlich von der Garderobe zum Marktplatz in die Frühaufsicht.
- Um 7:30 gehen die Kinder in ihre Klassen und werden dort bis zum Unterrichtsbeginn um 7:45 beaufsichtigt.
- Die Aufsicht der Schule endet je nach Stundenplan um 11:30 oder 12:30 beim Schultor, wobei die Kinder (Ausnahme Hort) die Schule sofort verlassen.
- Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung können Kinder von der Frühaufsicht ausgeschlossen werden, d. h. die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für ihre Kinder.
- Alle am Schulleben Beteiligten gehen höflich und respektvoll miteinander um.
- Den Kindern werden gewaltfreie Konfliktlösungen vermittelt.
- Wir achten auf den Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus (Elternabend, Mitteilungsheft,…). Bei Schwierigkeiten oder Unklarheiten suchen wir das Gespräch mit allen Beteiligten (Klassenlehrerin/ Klassenlehrer)
- (Beratungs)gespräche erfolgen nur nach Terminvereinbarung.
- Eine positive Grundhaltung und die Schule als Wohlfühlort sind uns sehr wichtig.
- Kinder dürfen kein Handy verwenden, Geräte können ausgeschaltet in der Schultasche sein.
- Für persönliche Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung und die Mitnahme von Feuerzeugen, anderen gefährliche Gegenständen oder Spielzeugwaffen ist verboten.
Pflichten der Schüler
Das sagt das Gesetz:
„Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Klasse und Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österr. Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung einzuhalten.
Eigenverantwortung der Schüler
- Wir kommen ausgeschlafen und pünktlich zur Schule.
- Wir wollen uns gut benehmen und unsere Mitmenschen grüßen.
- Wir wollen unsere Aufgaben ordentlich erledigen.
- Mit unseren Materialien, mit den Sachen anderer und mit Schuleigentum gehen wir sorgsam um.
- Wir wollen im Umgang miteinander ehrlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll sein.
- Bei Streitigkeiten verhalten wir uns fair zueinander und respektieren andere.
- Das Schulhaus darf während der Unterrichtszeit nicht allein verlassen werden.
- Wir halten uns an die jeweiligen Klassenregeln.
Erziehungsauftrag des Elternhauses
Das sagt das Gesetz:
„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.
- Wir schicken unser Kind so in die Schule, dass es spätestens zwischen 7:30 und 7:40 ankommt.
- Eine Krankheit oder Abmeldung vom Mittagessen wird zwischen 7:15 und 7:30 telefonisch (07673/3705) gemeldet.
- Turnbefreiungen kommen ins Mitteilungsheft.
- Wir geben unserem Kind eine gesunde Jause und ein Getränk (wiederverwendbare Trinkflasche) mit.
- Wir sorgen für die vollständige Bereitstellung der Arbeitsmaterialien, damit die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Unterricht gewährleistet sind.
- Wir schauen täglich in das Mitteilungsheft und unterschreiben alle Einträge.
- Wir erziehen unser Kind zur Selbstständigkeit (An- und Ausziehen, Schuhe binden, Schultasche einräumen)
- Wir begleiten das Kind NICHT in die Garderobe.
- Wir wollen dazu beitragen, den Straßenverkehr (Gefahrensituationen!) vor der Schule möglichst gering zu halten.
- Wir benützen den „sicheren Weg“ zum Überqueren des Parkplatzes.